Rechtsanwalt Rainer B. Ahues ist verheiratet und Vater von drei erwachsenen Töchtern. Geboren in Westfalen, wuchs er in Hannover auf und absolvierte nach dem Abitur eine Lehre zum Bankkaufmann. Nach dem Studium in Münster, Berlin und München schloss sich die übliche Referendarzeit in München an.

Er begann seine praktische Arbeit als Strafverteidiger noch als Referendar in München, vor seiner Anwaltszulassung 1974 in Dortmund. Seither war er in allen Bereichen der Strafverteidigung tätig. Die während der Banklehre erworbenen praktischen Kenntnisse kamen ihm in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen zu Gute, sein starkes Engagement für Freiheits- und Menschenrechte beeinflusste ihn in den zahllosen Strafverfahren mit politischen Hintergrund, in denen er schon vor nahezu allen Landeshauptstadt-OLGs verteidigte. Seine Erfahrungen in diesen oft leider zugespitzt verlaufenden Verfahren verhelfen ihm in Strafverfahren zu ruhiger Übersicht und konsequenter Wahrnehmung der Rechte seiner Mandanten.

Neben seiner Arbeit als Strafverteidiger hat Rechtsanwalt Ahues profunde Kenntnis auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechtes.

Im anwaltlichen Arbeitsalltag hat er sich früh mit dem Einsatz von Computern beschäftigt, nicht nur "backoffice", sondern insbesondere in der anwaltlichen juristischen Arbeit. Da sich die Ermittlungsbehörden zunehmend auf digitale Beweismittel stützen, stellt die fachkundige Auseinandersetzung um und das Bestehen auf der Einhaltung der Grundsätze der Computer-Forensik einen wichtigen Bereich in seiner Tätigkeit als Strafverteidiger dar.